Niedersächsische Corona-Verordnung, Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft - Auszug Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen? Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen. Link zu Niedersachsen.de |
Letzte Aktualisierung: Freitag, 08. November 2024 |