Niedersächsische Corona-Verordnung, Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft - Auszug
Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen? Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen. Link zu Niedersachsen.de
Zirkusprojekt 2009 Hinzugefügt am 01.03.2009 um 15:34 Uhr | Klicks: 1146
Foto: C. Usedom
Niemand wird frieren müssen!
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