Niedersächsische Corona-Verordnung, Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft - Auszug
Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen? Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen. Link zu Niedersachsen.de
[ Fotogalerie ] - Mai 2011-Kaputte Spielgeräte auf dem Schulhof
Kaputte Spielgeraete Hinzugefügt am 23.05.2011 um 17:26 Uhr | Klicks: 1094
Foto: C. Usedom
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