Niedersächsische Corona-Verordnung, Die folgende Fassung tritt am 1. August 2020 in Kraft - Auszug
Können Schulen eigenverantwortlich eine „Maskenpflicht“ anordnen? Nein. Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Mund-Nasen-Bedeckung als Pflicht gilt in Niedersachsen für Fahrgäste des Personenverkehrs sowie beim Einkaufen. Link zu Niedersachsen.de
Fotos: Ilchmann/Seidig/Starke Hinzugefügt am 18.08.2017 um 16:26 Uhr | Klicks: 535
Thale-Besuch in Seesen 2017
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